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Altstadtentwicklung

Stadtentwicklung

Die Stadt Oberviechtach ist eine kleine, lebendige und moderne Stadt. Vor allem die Bemühungen der Altstadtsanierung, der Sanierung von Stadtimmobilien und die postive Entwicklung der Leerstände, bilden das attraktive Stadtbild.

Eine Stadtentwicklung funktioniert selten alleine. Bürger- / innen, Architekten, Stadtvertreter uvm. beteiligen sich in Oberviechtach aktiv an der weiteren Entwicklung durch Bürgerdiskussionen, Konzeptentwicklungen und frischen Ideen für die Zukunft.

Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung für die Altstadt Oberviechtach

Die Oberviechtacher Altstadt soll als historischer Ortskern identitätsstiftend wirken und einen Wiedererkennungswert bei Bürgern und Besuchern wecken. Neben der Gestaltung von öffentlichen Straßen und Plätzen prägt insbesondere jedes einzelne Privatanwesen das Erscheinungsbild des Ortskerns.

Das Gestaltungshandbuch

Um dieses positiv weiterzuentwickeln hat die Stadt Oberviechtach ein Gestaltungshandbuch erarbeitet. Die Stadt wurde dabei vom Büro Schirmer Architekten + Stadtplaner GmbH, dem Städtebaulichen Berater Siegfried Wild, der Stadtbau Amberg GmbH sowie der Regierung der Oberpfalz unterstützt. Auch die Bürger vor Ort haben in einer Bürgerwerkstatt Ihre Ideen und Anregungen mit eingebracht. 

Im Ergebnis zeigt das Handbuch Empfehlungen für eine altstadtgerechte Gestaltung von Gebäuden- und Freiflächen auf. Interessierte Hauseigentümer in der Oberviechtacher Altstadt können sich so ein Bild davon machen, wie sie ihr Anwesen im Sinne der Stadtsanierung gestalten können.

Nachdem den Hauseigentümern der finale Entwurf im Bürgerdialog am 30.04.2024 vorgestellt wurde, hat der Stadtrat das Handbuch als Fördergrundlage für das Kommunale Förderprogramm beschlossen.

Das Kommunale Förderprogramm

Um die private Umsetzung der Empfehlungen des Handbuches zu würdigen, bietet die Stadt Oberviechtach Zuschuss- und kostenlose Beratungsmöglichkeiten im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an. Zahlreiche bereits gelungene Fassadeninstandsetzungen im Ortskern zeigen wie wertvoll dieses Instrument für die Altstadtsanierung Oberviechtach ist. Der Stadtrat verlängerte deshalb im Januar 2024 erneut das Förderprogramm bis 2027 und erhöhte hierbei sogar die Förderbeträge.

Folgende Maßnahmen sind in der Altstadt mit einem Fördersatz von 30 % zuschussfähig. Voraussetzung ist die Umsetzung der Empfehlungen des Gestaltungshandbuches und der individuellen Beratung des Sanierungsarchitekten.

  1. Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschließlich Fenster und Türen, Dächern und Dachaufbauten (max. 40.000,- €),
  2. Herstellung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräume mit öffentlicher Wirkung (max. 10.000,- €)  
  3. Modernisierungsmaßnahmen zur Anpassung des Gebäudes an moderne Wohnverhältnisse (max. 10.000,- €).

Neben der Förderung gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die Sanierungskosten auf 12 Jahre mit erhöhten Absetzbeträgen steuerlich geltend zu machen.

Unterstützt durch die Bund-Länder-Städtebauförderung hofft die Stadt Oberviechtach einen Anreiz für die Sanierung bestehender Gebäudesubstanz im Ortskern schaffen zu können.  

Kommen Sie gerne auf uns zu! 

So läuft das Förderverfahren ab: Sowohl für die Förderung als auch für die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten ist ein frühzeitiges Erstgespräch mit der Stadtverwaltung notwendig. Sobald Sie sich dazu entschließen, Ihr Gebäude oder Freifläche instand zu setzen, erläutern Sie uns gerne Ihr Vorhaben. Gemeinsam mit dem Sanierungsarchitekten und Sanierungsträger werden wir Sie individuell beraten, damit Sie die Empfehlungen des Handbuches bei Ihrem Anwesen am besten umsetzen können. Dabei geben wir einen Ausblick auf die Zuschuss- und Abschreibungsmöglichkeiten. Dieses Beratungsangebot ist für Sie kostenlos und vollkommen unverbindlich.

Es ist allerdings entscheidend, dass vor der Beratung mit den Arbeiten noch nicht begonnen und auch noch keine Aufträge vergeben wurden. Daher kommen Sie jederzeit gerne auf das städtische Bauamt zu. Wir erklären Ihnen gerne den näheren Ablauf.

Die Gestaltungssatzung

Neben dem Gestaltungshandbuch gibt es zusätzlich eine Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift. Die Satzung erklärt die wichtigsten Inhalte aus dem Handbuch als rechtlich verbindlich.  Die Vorgaben der Satzung zu Dach, Fassade, Werbeanlagen, Solaranlagen, Einfriedungen und Freiflächen sind daher im Bereich der Altstadt unabhängig von Förderung oder erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten immer einzuhalten.

Die Gestaltungssatzung trat am 26.07.2024 in Kraft. Seitdem ist die Satzung bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zu berücksichtigen. Sie gilt unabhängig davon, ob ein Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig oder verfahrensfrei ist.

Hinweis zum Bestandsschutz: Sie hat keine Auswirkungen auf bauliche Anlagen, die vor den 26.07.2024 zulässigerweise errichtet wurden.

Bild vergrößern: 2024-07-23_Räumlicher Geltungsbereich_GS Altstadt OVI
Geltungsbereich des Gestaltungshandbuches und der Gestaltungssatzung

Hier können Sie die Gestaltungssatzung, das Handbuch sowie das Kommunale Förderprogramm der Stadt Oberviechtach downloaden: 

Das Handbuch wird im Stadtbauamt auch als Druckversion an interessierte Hausbesitzer in der Altstadt ausgegeben. 

Kontaktperson:

Maria Ruß

Bauamt

Nabburger Str. 2
92526 Oberviechtach

Das Handbuch und die Satzung wurden im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung gefördert.