Aktuell: Infoflyer | Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen
Der Flyer vom Bayerischen Landesamt für Steuern informiert über die Anzeige von Änderungen bezüglich der Grundsteuer.
Änderungen am Grundstück bzw. am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen ohne gesonderte Aufforderung beim Finanzamt angezeigt werden. Die Änderung eines Kalenderjahres müssen bis zum 31. März des Folgejahres gemeldet werden.
Download Infoflyer: Grundsteuer Anzeige von Änderungen