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Aktuell: Infoflyer | Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen

Der Flyer vom Bayerischen Landesamt für Steuern informiert über die Anzeige von Änderungen bezüglich der Grundsteuer.

Änderungen am Grundstück bzw. am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen ohne gesonderte Aufforderung beim Finanzamt angezeigt werden. Die Änderung eines Kalenderjahres müssen bis zum 31. März des Folgejahres gemeldet werden.

Download Infoflyer: Grundsteuer Anzeige von Änderungen