Aktuell: Infos zu den Verbesserungsbeiträgen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
nachfolgend stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen und Wissenswertes zu den Verbesserungsbeiträgen zur Verfügung.
Hier zum Download wichtige Informationen und Wissenswertes für Sie zusammengefasst: Verbesserungsbeiträge
Außerdem finden Sie hier alle Informationen in den vorangegangenen Ausgaben unseres Bürger-Informations-Blatts "Oberviechtach!": Bürgerinfoblatt Oberviechtach!
Beitragssätze
Erfreulicherweise unterschreiten die tatsächlichen Baukosten die ursprünglichen Kostenschätzungen aus dem Jahr 2022. Dies führt dazu, dass die endgültigen Verbesserungsbeitragssätze unter den vorläufigen Verbesserungsbeitragssätzen liegen. Für die Bürger bedeutet das eine spürbare finanzielle Entlastung.
Der endgültige Verbesserungsbeitragssatz (jeweils zuzüglich 7,0 % Mehrwertsteuer) beträgt:
- pro Quadratmeter Grundstücksfläche 0,33 €
- pro Quadratmeter Geschossfläche 3,11 €
Bescheide
Die Stadt Oberviechtach hat sich für eine bürgerfreundliche Erhebung der Vorausleistungen entschieden und drei Teilzahlungen in Höhe von 10 Prozent, 20 Prozent und 30 Prozent des voraussichtlichen Verbesserungsbeitrags veranlagt. Die Vorausleistungen wurden auf drei Kalenderjahre verteilt. Damit wurde die finanzielle Belastung für unsere Bürger minimiert. Die geleisteten Vorauszahlungen wurden bei der endgültigen Abrechnung entsprechend berücksichtigt und vom endgültigen Verbesserungsbeitrag in Abzug gebracht.
Die Bescheide zur endgültigen Abrechnung des Verbesserungsbeitrags werden am 12. Juni 2025 versendet.
Der noch zu erhebende Verbesserungsbeitrag ist einen Monat nach Erhalt des Bescheides fällig.
Bitte geben Sie für die exakte Zuordnung Ihrer Überweisung die PK-Nr. und die Objekt-Nr. an, diese finden Sie im Bescheid oben rechts in einem grauen Feld.
Die Bankverbindungen der Stadt Oberviechtach ist in der Fußzeile, auf der zweiten Seite des Verbesserungsbeitragsbescheides, ersichtlich.
Verkauf eines Grundstücks
In letzter Zeit haben uns vermehrt Anfragen erreicht, wer zahlungspflichtig ist, wenn seit Fälligkeit der ersten Rate ein Grundstück verkauft wurde. Für die endgültige Abrechnung ist derjenige zahlungspflichtig, wer zum Zeitpunkt des Zugangs des Verbesserungsbeitragsbescheides Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter war. Maßgebend ist dabei die Eintragung im Grundbuch. Sehr häufig werden bei notariellen Grundstückskaufverträgen Regelungen zur Kostentragung ab dem Datum des Vertragsschlusses getroffen. Privatrechtliche Vereinbarungen im Grundstückskaufvertrag haben nur für das Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber eine Bedeutung. Bitte prüfen Sie die Vereinbarungen im Kaufvertrag.
Für Rückfragen und Informationen ist die Stadtverwaltung für Sie erreichbar, bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung.
Bei Fragen zu den Verbesserungsbeiträgen sind wir wie gewohnt für Sie da!
Sprechstunde: freitags, 09:00 bis 11:00 Uhr