Aktuell: Infos zu den Verbesserungsbeiträgen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger.
nachfolgend stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen und Wissenswertes zu den Verbesserungsbeiträgen zur Verfügung.
Hier zum Download wichtige Informationen und Wissenswertes für Sie zusammengefasst: Verbesserungsbeiträge⬇
Außerdem finden Sie hier alle Informationen in den vorangegangenen Ausgaben unseres Bürger-Informations-Blatts "Oberviechtach!": Bürgerinfoblatt Oberviechtach!
Bescheide
Die Bescheide zur Erhebung von Verbesserungsbeiträgen wurden im November 2022 versandt.
Darin wurden folgende Fälligkeiten festgesetzt:
1. Vorauszahlung |
einen Monat nach Zugang des Bescheides |
2. Vorauszahlung |
am 31.10.2023 |
3. Vorauszahlung |
am 31.10.2024 |
Die endgültige Abrechnung der Verbesserungsbeiträge erfolgt voraussichtlich im Jahr 2025.
Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt das Kassenzeichen an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können. Das Kassenzeichen finden Sie im Bescheid oben rechts in einem grauen Feld (PK-Nummer und Objektnummer).
Die Bankverbindungen der Stadt Oberviechtach ist in der Fußzeile, auf der zweiten Seite des Vorauszahlungsbescheides, ersichtlich.
Verkauf eines Grundstücks
Die Vorauszahlung wurde sehr bürgerfreundlich auf drei Raten verteilt. In letzter Zeit haben uns vermehrt Anfragen erreicht, wer zahlungspflichtig ist, wenn seit Fälligkeit der ersten Rate ein Grundstück verkauft wurde.
Für alle drei Raten ist derjenige zahlungspflichtig, wer zum Zeitpunkt des Zugangs des Vorauszahlungsbescheides Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter war. Maßgebend ist dabei die Eintragung im Grundbuch. Sehr häufig werden bei notariellen Grundstückskaufverträgen Regelungen zur Kostentragung ab dem Datum des Vertragsschlusses getroffen.
Privatrechtliche Vereinbarungen im Grundstückskaufvertrag haben nur für das Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber eine Bedeutung, Bitte prüfen Sie die Vereinbarungen im Kaufvertrag.
Für Rückfragen und Informationen ist die Stadtverwaltung für Sie erreichbar.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung.
Wir bitten um Verständnis, wenn es aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen zu Wartezeiten kommt.
Für Anfragen und Rückrufbitten erreichen Sie uns hier: