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11.02.2026 |Vorbereitende Artenschutzmaßnahmen für das neue Gewerbegebiet

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens für das neue Gewerbegebiet am Biodiversitätspfad wurden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde diverse Artenschutzmaßnahmen für die Feldlerche festgelegt. Hierzu zählt unter anderem, dass ab Februar 2026 auf dem betroffenen Grundstück, Fl.Nr. 167 der Gemarkung Hof, Pflöcke mit Flatterbänder aufzustellen sind. Diese Arbeiten wurden vom städtischen Bauhof ausgeführt.


Damit soll vermieden werden, dass die Feldlerche in diesem Frühjahr auf der künftigen Baufläche zu brüten beginnt und durch Baumaßnahmen in diesem Jahr bei der Brut gestört wird. Im letzten Jahr wurde mit fachlicher Betreuung bereits ein Ersatzhabitat in der Nähe geschaffen, um einen Ausgleich für dieses Feldlerchenquartier zu schaffen.

Hiermit stellen wir sicher, dass die notwendigen Artenschutzmaßnahmen bereits umgesetzt sind, bevor mit den Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet begonnen wird.
Ein Baubeginn ist nach Abschluss der laufenden Genehmigungsverfahren im Jahr 2026 geplant.