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Wahlhelfer werden

Kommunalwahl am 8. März 2026

Die Stadt Oberviechtach sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitarbeiten möchten.

Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen. Als Wahlhelferin/Wahlhelfer bilden Sie das Fundament der Wahlorganisation und sind daher für einen reibungslosen Wahlablauf unerlässlich.

In Oberviechtach werden für die nächste Kommunalwahl ca. 150 Wahlvorstandsmitglieder benötigt. Neben den städtischen Bediensteten benötigen wir auch Ihre Mithilfe.

Ihre Aufgaben am Wahlsonntag

Am Wahltag werden Sie in einem Oberviechtacher Wahllokal oder bei der Briefwahlauszählung eingesetzt. Als Mitglied eines Wahlvorstands sorgen Sie dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft. Zu Ihren Aufgaben gehören zum Beispiel:

  • die Ausgabe der Stimmzettel
  • die Prüfung der Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler
  • die Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Dieses freiwillige Ehrenamt muss unparteiisch ausgeübt werden, z.B. darf während der Tätigkeit kein Zeichen einer politischen Überzeugung sichtbar getragen werden. Außerdem besteht eine Verschwiegenheitspflicht. 

Rahmenbedingungen

  • Einsatzzeiten im Wahllokal: Entweder Frühschicht (7:30 bis 13:00 Uhr und 17:45 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung) oder Spätschicht (12:45 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung). Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher übernimmt die Schichteinteilung.
  • Einsatz bei Briefwahlauszählung: Ab 15:00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung.

  • Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit: Für Ihren Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer erhalten Sie eine finanzielle Aufwandsentschädigung

Zudem werden Sie für Ihren Einsatz durch eine Schulung optimal vorbereitet und geschult.

Wie können Sie mitmachen?

Per Online Anmeldung auf dem nachfolgenden Pfad: www.oberviechtach.de>Menü>Rathaus>Onlinedienste>Wahlhelfer>Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer

Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben

Wichtig

Kommt es zu einer Stichwahl, können Sie auch am Sonntag, 22. März 2026, berufen werden.